videoreglement

VIDEOREGLEMENT CHÄSIMATT

ALLGEMEIN

Die Rotkreuzhof Immobilien AG bewirtschaftet ausschliesslich ihre eigenen Liegenschaften. Die Nutzungsarten der Liegenschaft Chäsimatt sind breit diversifiziert (Wohnungen, Gewerbe).

Dieses Reglement bezweckt den Schutz der Persönlichkeit sowie der Grundrechte von Personen in Bezug auf die Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Videoüberwachungsanlagen der Rotkreuzhof Immobilien AG in der Chäsimatt.

ZWECK DER ÜBERWACHUNG

Mit der Installation der Kameras will die Rotkreuzhof Immobilien AG Vandalismus verhindern sowie das allgemeine Sicherheitsgefühl erhöhen. Kameras sind ein geeignetes Mittel, um Vandalismus vorzubeugen und unberechtigte Personen vom Zutritt in die privaten Räume abzuhalten. Nicht zuletzt hilft uns das System, Fehler beim Zutrittssystem bei der Ein- und Ausfahrt transparent aufzuklären.

Folgende Räumlichkeiten werden überwacht:

  • Tiefgaragenzugänge Chäsiplatz und Poststrasse / Kassenanlagen
  • Hauszugänge in der Tiefgarage
  • Veloraumzufahrten, Velounterstand auf dem Chäsiplatz
  • Öffentliche Liftanlagen
  • Postraum
  • Hundewaschraum
  • Haupteingang Chäsimatt 6, Hotel BRIX
  • Toiletten-/Garderobenzugänge Gastrobereich
  • Anlieferungsplatz Gastronomie in der Tiefgarage

VERANTWORTLICHE STELLE UND ZUGANG ZUM VIDEOMATERIAL

Die folgenden Personen der Rotkreuzhof Immobilien AG sind verantwortlich und haben Zugriff auf das Videomaterial:

  • Geschäftsleitung
  • LeiterIn Immobilienverwaltung

Die Zugriffsberechtigungen sind rechtskonform definiert.

DATENSPEICHERORT

Die aufgezeichneten Daten werden auf einem internen Server der Rotkreuzhof Immobilien AG gespeichert. Alle Räumlichkeiten, in denen Personendaten aufbewahrt werden, sind gegen unbefugten Zutritt gesichert.

KAMERASTANDORTE

Die Daten werden nach 96 Stunden automatisch gelöscht. Die maximale Aufbewahrungsdauer beträgt 96 Stunden, damit Feiertage und Wochenenden überbrückt werden können.

AUSWERTUNG

Die Bilder werden nur bei begründetem Verdacht (Straftat, Schaden) zur Beweissicherung durch eine der verantwortlichen Personen durchgesehen und bei Unklarheiten wird eine zweite berechtigte Person beigezogen.

RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

Personen, von denen personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, steht das Auskunftsrecht nach Art. 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) zu. Auskunft wird jederzeit über die bekannten Kanäle der Rotkreuzhof Immobilien AG, 041 790 12 10 oder per E-Mail verwaltung@rotkreuzhof.ch ermöglicht.

BETRIEBLICHE/R DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R

Die Rotkreuzhof Immobilien AG ernennt eine/n Betriebliche/n Datenschutzverantwortliche/n. Die/der betriebliche Datenschutzverantwortliche sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Rotkreuzhof Immobilien AG, insbesondere bei der Vertragsgestaltung, in Projekten, im Zusammenhang mit Datensammlungen und im Rahmen der Schulung der Mitarbeitenden. Sie/er ist Ansprechperson gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und stellt sicher, dass Auskunftsbegehren i.S.v. Art. 8 DSG inhaltlich korrekt und termingerecht nachgekommen wird.

Rotkreuzhof Immobilien AG
Rotkreuz, Februar 2024